FSK - kann oder muss ?

Zum Thema: "Mein Kind hat schon alles gesehen!"

FSK - was ist das überhaupt? Muss man sich daran halten oder sind das Empfehlungen?

FSK bedeutet Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, zu der sich auch die Kinobranche verpflichtet hat. Dies sind keine Empfehlungen sondern verpflichtende Freigaben, an die sich Kinobetreiber, Eltern und Kinder halten müssen. Wenn ein Film ab einer bestimmten FSK freigegeben ist heißt das dennoch nicht immer, dass er auch für Ihr Kind geeignet ist, es handelt sich ja um allgemeine Freigaben nach bestimmten Kriterien wie zum Beispiel der Darstellung von Gewalt und Sexualität.
Aber jeder Mensch ist unterschiedlich in seiner Entwicklung und unabhängig von der Freigabe können manche Themen für Ihr Kind vielleicht trotz Freigabe noch zu herausfordernd sein. Bedenken Sie bitte immer:

Einen 90-minütigen Abenteuerfilm in einem dunklen großen Saal mit anderen fremden Kindern anzuschauen ist definitiv etwas anderes in der Wirkung als zu Hause auf der Couch eine halbe Stunde Kinderfernsehprogramm!

Wir freuen uns, wenn die Kinder gerne ins Kino kommen und kichernd in den Kinosesseln sitzen, wir wollen aber nicht, dass ein Kind weinend aus dem Kinosaal getragen wird, weil der Tiger kommt und man vielleicht mit 3 Jahren noch nicht weiß, dass Kinderfilme im Kino doch irgendwie immer gut ausgehen.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass es mehr Abstufungen in der FSK zwischen 0, 6 und 12 Jahren geben sollte, bis dahin gilt:

  • FSK 0: Der Film ist für alle ab 0 Jahren freigegeben
  • FSK 6: Der Film ist für alle ab 6 Jahren freigegeben
  • FSK 12: Der Film ist für alle ab 12 Jahren freigegeben. In Begleitung von einem Elternteil oder einer erziehungsbeauftragten Person dürfen auch Kinder ab 6 Jahren den Film sehen.
  • FSK 16: Der Film ist für alle ab 16 Jahren freigegeben
  • FSK 18: Der Film ist für alle ab 18 Jahren freigegeben

Mehr Infos zu den Aufgaben, Prüfverfahren und Fragen an die FSK

Bitte beachten Sie:

Nicht nur die FSK-Freigabe eines Films entscheidet darüber ob jemand die Vorstellung besuchen darf! Auch das Jugendschutzgesetz sieht Einschränkungen vor, z.B. wenn es darum geht, zu welchen Uhrzeiten Kinder eine Kinovorstellung alleine besuchen dürfen. 12-jährige Kinder dürfen beispielsweise nicht alleine in eine 20-Uhr-Vorstellung von einem Film mit FSK 0!

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